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  • EvilMorty

362 Beiträge seit 05.10.2020

Größte Probleme beim Beitragsservice ist eine zentrale Melderegisterkopie und...

das Gebahren des Beitragsservice. Abgesehen davon, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk zum Teil eben nicht als unparteiisches und unabhängiges Medium agiert, sondern eher als "Staatsfunk" agiert, ansonsten wäre z.B. eine Person wie Andreas Scheuer schon länger nicht mehr Bundesverkehrsminister. Ein unparteiisches und unabhängiges Medium (als "4. Staatsgewalt") hätte nämlich auch über alle Politiker - ungeachtet ihrer jeweiligen politischen Richtung - kritisch zu berichten (und nicht nur selektiv und willkürlich).

Und ja, der Beitragsservice hat im Prinzip eine zentrale Kopie der Melderegister. Viele Einwohnermeldeämter melden bei einer Ummeldung einer volljährigen Person die Daten an den jeweils zuständigen Beitragsservice und zwar proaktiv, wobei jeweils die neue und die frühere Adresse und einige weiteren Daten (z.B. frühere Namen) weitergegeben werden¹.

Wenn man also von Seiten irgendwelcher kriminellen (z.B. Mafia) an die Daten von einer Person kommen möchte, z.B. um diese Person mundtot zu bekommen, so geht dieses am Besten über Kontakte zu diversen Mitarbeitern des Beitragsservice². Nur Personen, bei denen es ein Sperrvermerk gibt, wird man dadurch eher weniger ausfindig machen können.

ps. Wenn es mit der Rundfunkbeitragserhöhung nicht klappt, einfach ein paar mehr Säumniszuschläge erheben oder die Mindestsäumniszuschläge von 8,00 € z.B. auf 16,00 € erhöhen, damit sollte man auch die zusätzlichen Gelder einnehmen können.

¹) Ja, die Daten sind zu löschen, wenn diese nicht oder nicht mehr benötigt werden, aber die Bedeutung des Wortes "benötigen" ist dann doch recht dehnbar.

²) Die Kontrollen (und Protokollierungen) über Datenbankabrufe von natürlichen Personen sollten nämlich beim Beitragsservice dann doch etwas schlechter sein, als bei Meldeämtern und bei Meldeämtern könnte es durchaus Probleme (oder "unhübsche" Nachfragen) geben, wenn Mitarbeiter nun Daten von Personen , welche an Orten gemeldet sind, die eben nicht zum Einzugsbereich des jeweiligen Einwohnermeldeamts liegen, abrufen.

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