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  • Xandor20

96 Beiträge seit 28.11.2020

Re: CDU und AfD wehren sich nicht gegen die Grundrechtsverletzungen des RBStV,

Es besteht meiner Ansicht nach hier im Gebilde BRD ein massiver Grundrechtekonflikt,
zwischen:

a) Den Grundrechten der grundrechtsinnehabenden natürlichen Person. Diese Grund-
rechte sind auch nicht veräußerbar.

b) Dem durch den Gesetzgeber den Rundfunk- und Fernsehanstalten, als juristische
Personen, zugesprochenen Grundrechtsschutz.

Wobei ich zu b) anmerken will, dass der AUFTRAG, welchen die Anstalten ursprünglich
von Alliierten 1946 (vor Gründung des Gebildes BRD) bekommen hatten, durchaus grundrechtsschutzwürdig sein kann oder könnte, sofern man z.B. einen Qualitätsjournalismus sich als Maxime setzen will.

Aber durch WEN letztlich dieser grundrechtschutzwürdige Auftrag ausgeführt wird, ist
damit nicht festgelegt. Sicher nicht von einem Konglomerat mit Ausweitungsinteresse
und Verbindungen zu Korruptionssportarten und Parteienverflechtungen.

Dies fällt nun doch zunehmend auch unbedarften Bürgern auf.

Hätten wir nicht das Internet und z.B. dieses schöne Forum hier, dann wären wir
noch mehr chancenlos gegen diese 8 Milliarden/Jahr-Meinungsindustrie. Solange
deren Einfluß auf das Internet sich noch in Grenzen hält, werden wir auch nicht
gleich verknastet werden (wie in China), es reicht die einfache Nazikeule.

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