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  • Xandor20

96 Beiträge seit 28.11.2020

Klarstellung Re: Die oeffentlichen wurden, ohne die Zwangsgebuehren

* die Bezeichnung Rundfunk-GEBÜHR ist falsch, sie würde Leistungsbezug
bedingen.
* die Bezeichnung Rundfunk-BEITRAG ist falsch und verharmlosend, Du bist
in keinem Verein und trägst nichts bei, ein netter Marketingtrick.
* Gebrüder P. und F. Kirchhof sprachen ausdrücklich von ABGABE, politisch
wird gerne beschönigend von "Demokratieabgabe" gesprochen.
. Steuer, Gebühr, Beitrag, Abgabe sind unterschiedliche Arten von Zahlungen.

Der Zwang zur Abgabe ergibt sich durch die Selbstermächtigung der Anstalten,
diese sind eine Art von außerstaatliche Institutionen, die durch Staatsverträge
an die Länder des Gebildes BRD gebunden sind. Im Umgang mit ihnen gilt
nicht das bürgerliche Recht.

Ein Mitwirkung der Einwohner dieser Ländergebiete war und ist nicht vorgesehen,
der Ausgangspunkt war 1946 die Installation eines Rundfunks zur reeducation bzw.
Entnazifizierung.

Eine Zwangsabgabe wird nach den Rechtssprechungen unter den Vorsitzen der
Gebrüder Kirchhof aufgrund "potentieller" Annahme erhoben. Aktuell die "potentielle"
Annahme des Wohnens. Ob eine Rezeption der Sendungen erfolgt ist unerheblich,
auch Staatbürgerschaft oder Sprachkenntnisse spielen keine Rolle.

Die Parteien der BRD befinden sich in Abhängigkeit der Anstalten für ihre Wahlerfolge
und versuchen personell Einfluß zu nehmen, was ansich dem Grundgedanken
der Staatsunabhängigkeit entgegensteht und auch schon vor Gericht ab und zu
eingeklagt wurde.

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