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  • Xandor20

96 Beiträge seit 28.11.2020

Re: Es geht hier ums Prinzip!

Wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe, dann geht es um den
Gedanken des Qualitätsjournalismus als Auftrag. Diesem Auftrag, durch
historische Erfahrungen bedingt, eine Grundrechtswürdigkeit zuzusprechen,
ist für mich plausibel.

Ich will doch aber deutlich unterschieden wissen zwischen den

a) Anstalten und ihrem profunden Ausweitungsinteresse und ihren wirtschaftlichen
und politischen Verflechtungen.

b) und dem Auftrag selbst, den man z.B. auch einem Bürgerverein für
Qualitätsjournalismus inzwischen wohl eher zubilligen darf.

Die Rechtssprechung geht von der "potentiellen Annahme" der Rezeption
des Anstaltenprogramms aus, so auch bei der Typisierung der Abgabenlast
für Beherberungsbetriebe. Was ist nun beim pandemiebedingten "lockdown"?

Ich habe bislang noch nicht gelesen, dass die gierigen Anstalten die
Wirte hier entlasten würden.

Die Idee vom Bürgerverein Qualitätsjournalismus stammt nicht von mir,
sondern vom Zukunftsforscher Horx.

Wer a) negiert, wird sofort als Undemokrat, gar als AfD-nahe, hingestellt,
am Ende trifft ihn noch die Nazikeule. Das ist nicht gänzlich unlogisch, denn
der Urauftrag der Anstalten war einst die Entnazifizierung.

Befürworter des Anstaltensystems sprechen auch gerne von "Demokratieabgabe"
anstatt von z.B. Abgabe aufgrund potentieller Annahme.

Alle sind demokratisch und wollen natürlich nur das Beste, und das im
Brustton vollkommener Überzeugung. Doch leider leider muß ich hier
Kant zitieren:"Gut allein ist nur der gute Wille!"

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