Ansicht umschalten
Avatar von DAUerlutscher
  • DAUerlutscher

mehr als 1000 Beiträge seit 01.02.2015

Re: "Gesetzesnovelle" Nachtrag.

DAUerlutscher schrieb am 28.11.2020 14:04:

ARD- Chef Buhrow, sowie sämtliche anderen Regionalfürsten dieser "Anstalten des Öffentlichen Rechts" haben ja auch jeden Grund "grossprecherisch" aufzutreten.
- Wurden sie doch durch eine unscheinbare, kleine Änderung im Vollstreckungsrecht mit einem gar mächtigen Werkzeug zur Wahrung ihrer Pfründe ausgestattet: Sie können Dich holen lassen.
In dieser Abfolge : Pfändungs&Vollstreckungs- Anordnung, mit dem Auftrag an den GV, Dir die sogen. "Vermögensauskunft" abzunötigen, wenn Du dieser Anordnung nicht durch umgehende Zahlung der geforderten Beiträge Folge leistest.
- Mit der Konsequenz, dass kein Hund mehr von Dir ein Stück Brot nimmt, auch dann nicht, wenn Du diese Auskunft gibst: "Ich besitze ein Nettovermögen von x€, und unbelastete Immobilien im Wert v. xxx€, womit ich ein Weib und ein halbes Dutzend Kinder versorge."
Diese Auskunft. ändert nämlich rein garnichts daran, dass Du dann einen Eintrag bei der "Schufa" bekommst. Und bei einer Weigerung natürlich auch.
Beides kann an Deinem augenblicklichen Wohlstand sehr schnell sehr viel ändern.
- Unser Gesetzgeber hat es leider, leider bis zum heutigen Tag verabsäumt, die diesbezüglichen Vorschriften für die Schuldnerportale anzupassen.
Früher mal hiess die Vermögensauskunft "Offenbarungseid", und in letzter Konsequenz folgt bei Weigerung, diesen zu schwören ein Haftbefehl an den GV, Dich in Erzwingungshaft zu nehmen. Vermögen hin oder her.

Wenn es jemanden interessiert, kann er sich ja mit dieser "Gesetzesnovelle", welche die Basis für die Durchsetzung des Rundfunks-Zwangsbeitrags bildet, und die ebenso, wie der Rundfunkstaatsvertrag am 1.1.2013 in Kraft getreten ist, näher befassen :
Neues Gesetz zur Zwangsvollstreckung seit 1. Januar 2013
> https://kanzlei-lachenmann.de/neues-gesetz-zur-zwangsvollstreckung-seit-1-januar-2013/

In Konsequenz kann jeder, der sich der Beitragspflicht zu dieser Farce eines vom Staat unabhängigen Journalismus widersetzt, durch einen simplen Auftrag des Intendanten einer dieser "Anstalten den Öffentlichen Rechts", den dieser noch nicht einmal namentlich unterfertigen muss, in Erzwingungshaft genommen werden.

Möge jeder für sich selber prüfen, ob ihm das gefällt.

my2,
d.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.11.2020 15:14).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten