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  • Xandor20

96 Beiträge seit 28.11.2020

Re: Größte Probleme beim Beitragsservice ist eine zentrale Melderegisterkopie un

Das Problem des sogenannten Schattenmelderegister ist, dass die Anstalten berechtigt
sind die Daten bis zu 30 Jahren aufzubewahren; es gilt auch die Erbenhaftung.

Somit läßt sich letztlich die Biographie jedes (späteren) Politikeinsteigers v.a.
seine Wohnverhältnisse nachvollziehen.

Der Gedanke (nach dem Gutachten von Paul Kirchhof, später Vorsitzender in der Sache
am BGH, dito sein Bruder Ferdinand Kirchhof) war das Gebührenmodel -- welchem ein
Leistungsgedanke zugrundeliegt -- durch ein Abgabenmodell aufgrund einer "potentiellen"
Annahme (so wörtlich!) zu ersetzen.

Leider ist eben seitdem Rechtssprechung aufgrund "potentieller" und nicht "gesicherter"
Annahmen. Der alte Grundsatz: In dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“),
wurde hier verlassen.

Dieser Grundsatz gilt primär zunächst für das Strafrecht, wir sind aber hier beim
Staatsrecht! Für jeden Einwohner der Länder auf dem Gebiet des ehemaligen Deutschen
Reiches (von 1937) wird bei Angemeldetsein zunächst auch angenommen, dass er dort
wohnt und damit potentiell die Aussendungen der Anstalten rezipiert.

Rechtsverhältnisse, wie sie nach dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) üblich sind, gelten
hier nicht! Dies hat seinen Grund im Ursprung der Anstalten, deren Urauftrag die
reeducation (Entnazifizierung) der Bevölkerung ist. Die freie Willensentscheidung
ob man diesem folgen möchte oder nicht -- und somit der Finanzierung -- ist hier
nicht vorgesehen gewesen.

Bis 31.12.2012 galt noch eine physikalische Geräteabhängigkeit, auch diese ist
weggefallen.

Noch zum Melderecht:
====================
Rechtsvorschriften der länderspezifischen Meldegesetze (v.a. Termine) decken sich
NICHT mit den Meldevorschriften der Anstalten. Die Anstalten sind selbstermächtige,
quasi-außernationale Gebilde (sie sollten ja politisch unabhängig sein!), ihr
Verhältnis zu den Einwohnern und den Behörden der Länder ist durch diverse Staatsverträge und Rechtsvorschriften geregelt. Die Anstalten haben gegenüber den Einwohnern dadurch Behördenstatus.

Leider denken viele Bürger in Kategorien des bürgerlichen Rechts, was sich dann
in endlosen Niederlagen vor den Verwaltungsgerichten widerspiegelt.

Die politische Einflußnahme auf das Anstaltenprogramm ist inzwischen leider
groß, auch einseitig, und auch durchaus von BVG kritisiert, andererseits befinden
sich die Parteien für ihren Wahlerfolg in der Hand der 4. Gewalt.

Gerade ein Schattenmelderegister wird in der Zukunft die politischen Erpressungs-
möglichkeiten der Anstalten bei Bedarf noch enorm ausweiten.

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