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Avatar von Thoughtcrime
  • Thoughtcrime

476 Beiträge seit 10.07.2015

Re: "Zwangsgebühren"

Selbst wenn man das Angebot nicht nutzt, lebt man in irgendeinem Haushalt der zahlungspflichtig ist.

Wobei "Haushalt" schon sehr großzügig formuliert ist.

Mein Sohn belegte für einige Monate ein winziges Zimmerchen in einem Studentenwohnheim. Kein Fernsehgerät und kein Radio, sondern ein Bett, Tisch und Stuhl, Schrank, das war's, mehr passte auch nicht rein. Zuerst hielt er die Rechnungen und Mahnungen der GEZ für einen Irrtum oder einen Witz, dann kam der Gerichtsvollzieher ...

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5281/Merkblatt_Studierende.pdf

Für Zimmer in Studentenwohnheimen, die von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, ist der Rundfunkbeitrag von 17,50 € monatlich zu zahlen. Sie gelten als Wohnung – egal, ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche ver fügen.

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