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  • ruppi

mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.2003

"Zwangsgebühren"

Warum in Anführungszeichen?
Es ist eine Zwangsabgabe bzw. Zwangsgebühr, der sich niemand ohne Strafe entziehen kann. Selbst wenn man das Angebot nicht nutzt, lebt man in irgendeinem Haushalt der zahlungspflichtig ist.

"Wer sich dann immer noch standhaft weigert, den Rundfunkbeitrag abzuführen, und innerhalb der vierwöchigen Frist auch keinen schriftlichen Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einlegt, dem drohen saftige Strafen.

Die Rundfunkanstalten müssen dann die ausstehenden Beträge vom Zahlungspflichtigen einfordern, etwa mit einer Konto- oder Lohnpfändung, Zwangsvollstreckung oder dem Gerichtsvollzieher. Auch Lebensversicherungsansprüche oder Sozialleistungen können gepfändet werden. Außerdem droht Verweigerern ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei dem ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden kann (Stand: 2018)."

https://www.merkur.de/leben/geld/strafen-rundfunkbeitrag-rundfunkgebuehr-gez-nicht-zahlen-zr-10289550.html

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