denn die Zweckbindung ist ja nur zum Teil gegeben.
Die Alimentation der verdienten Mitarbeiter nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ist wohl nicht direkt mit dem Auftrag der ÖR begründbar.
Auch die Strukturen, die Kritiker gerne als Hängematten für Parteigänger bezeichnen, sind in dieser kostspieligen Form nicht zwingend nötig.
usw.
Insofern stellt es für mich eher eine Steuer denn eine Abgabe dar, auch, weil Nichtnutzung des Angebots nicht zur Befreiung führt.