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  • /Rak

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Re: Für das bräuchte es die Zustimmung des letztendlich Verstorbenen zu Lebzeite

12jk34 schrieb am 10.05.2024 22:57:

ansonsten verkommt das zu Mißbrauch von Verstorbenen zugunsten von Menschen, die sich nicht damit abfinden können, dass JEDES Leben endlich ist, sei es durch Natur, Unglücke oder Krankheiten. Sowas lernt man in der Ethik. Zu jedem Leben gehört der definitive Abschied irgendwann.
Nur, wenn der letzlich Verstorbene selbst und nur er selbst zu klaren Denkzeiten ggf. neben Büchern zu schreiben, Tonträger aufzunehmen auch Computer- und KI Medien zur Erinnerung an sich zumindest in Auftrag gibt und absegnet, sieht der Fall anders aus.

Der Verstorbene kann sich ja einfach dann entsprechend per KI äußern wenn er lieber in Ruhe gelassen werden möchte. :-)

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