Die verlaengerte Baugenehmigung fuer den EPR in Flamanville scheint ungueltig zu sein.
Uersprunglich wurde die Baugenehmigung fur 10 Jahre erteilt, das war im Jahr 2017.
Da es aber zu Verzoegerungen beim Bau kam wurde per Ministerialerlass die Baugenehmigung verlaengert um auch nach 2017 eine Fertigstellung zu ermoeglichen.
Dieser Ministerialerlass ist nur legal bzw. gueltig wenn er sich auf das uerspruengliche Bauprojekt beruft.
Das aber wurde in der Bauphase abgeaendert, der geplante Brennstoff soll jetzt nicht mehr verwendet werden und der Reaktordruckbehaelter entspricht nicht der urspr. Genehmigung ("Broeseleisen").
https://www.ouest-france.fr/normandie/nucleaire-le-delai-offert-l-epr-de-flamanville-est-il-normal-5610634
Maschinenuebersetzung:
https://translate.google.com/translate?hl=en&sl=fr&tl=de&u=https%3A%2F%2Fwww.ouest-france.fr%2Fnormandie%2Fnucleaire-le-delai-offert-l-epr-de-flamanville-est-il-normal-5610634
Beide Abaenderungen waren dem Ministerium bekannt, eine Verlaengerung der Baugenehmigung haette nur nach einer oeffentlichen Untersuchung/Debatte stattfinden duerfen.
Ausserdem wurden im Dezember die defekten Schweissnaehte entdeckt, eine Reperatur dieser Schweissnaehte koennte noch mal 3 Jahre Zeit in Anspruch nehmen.
Noch diesen Monat soll gerichtlich darueber entschieden werden ob die ministerielle Verlaengerung der Baugenehmigung gueltig ist.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.03.2018 00:04).