Wolfgang Pomrehn schrieb:
> In Deutschland gelten nur 0,0001 mSv pro Stunde als unbedenklich.
0,0001mSv/ Stunde ist die mittlere, natürliche Strahlenbelastung in
Deutschland.
Das summiert sich auf ca 1mSv/a (pro Jahr) aus natürlichen Quellen.
Je nach Höhe des Wohnorts kann es auch etwas mehr sein.
Ein weiteres mSv/a kommt aus medizinisch-diagnostischen Quellen (Also
keine Strahlentherapie). Allerdings kann ein einzelnes CT bereits
20mSv Strahlendosis für den Patienten bedeuten - von Organdosen bei
Radioszintigrafien ganz zu schweigen (im Mittel ist eine Szintigrafie
zwar nur 0,5mSv pro Untersuchung, die Organdosis des untersuchten
Organs ist jedoch ein Vielfaches).
Der Grenzwert laut Strahlenschutzverordnung ist 1 weiteres mSv/a für
die Bevölkerung, wenn sie durch Umgang mit radioaktiven Stoffen
entsteht.
Dann wären wir in der Summe schon bei 3mSv/a oder 0,0003mSv/h die
unbedenklich sein sollten (je 1mSv/a aus natürlichen + medizinischen
+ künstlichen Quellen).
Für beruflich strahlen-exponierte Personen ist der Grenzwert jedoch
20mSv/a, bei dem davon ausgegangen wird dass keine statistisch
nachweisbaren Schäden gibt. Diese Personen werden jedoch medizinisch
überwacht.
> In Deutschland gelten nur 0,0001 mSv pro Stunde als unbedenklich.
0,0001mSv/ Stunde ist die mittlere, natürliche Strahlenbelastung in
Deutschland.
Das summiert sich auf ca 1mSv/a (pro Jahr) aus natürlichen Quellen.
Je nach Höhe des Wohnorts kann es auch etwas mehr sein.
Ein weiteres mSv/a kommt aus medizinisch-diagnostischen Quellen (Also
keine Strahlentherapie). Allerdings kann ein einzelnes CT bereits
20mSv Strahlendosis für den Patienten bedeuten - von Organdosen bei
Radioszintigrafien ganz zu schweigen (im Mittel ist eine Szintigrafie
zwar nur 0,5mSv pro Untersuchung, die Organdosis des untersuchten
Organs ist jedoch ein Vielfaches).
Der Grenzwert laut Strahlenschutzverordnung ist 1 weiteres mSv/a für
die Bevölkerung, wenn sie durch Umgang mit radioaktiven Stoffen
entsteht.
Dann wären wir in der Summe schon bei 3mSv/a oder 0,0003mSv/h die
unbedenklich sein sollten (je 1mSv/a aus natürlichen + medizinischen
+ künstlichen Quellen).
Für beruflich strahlen-exponierte Personen ist der Grenzwert jedoch
20mSv/a, bei dem davon ausgegangen wird dass keine statistisch
nachweisbaren Schäden gibt. Diese Personen werden jedoch medizinisch
überwacht.