Charcharoth schrieb am 31.01.2024 15:10:
MarkusSchneider0815 schrieb am 31.01.2024 14:49:
Werden Naturwissenschaften neuerdings durch Juristen definiert? Könnte beim Klimawandel noch ganz nützlich sein.
Vielleicht bin ich haarspalterisch veranlagt, aber uns hat man damals verraten, daß es auch bei den Geschlechtschromosomen genetische Abweichungen gibt, die teilweise komplett unauffällige (und fortpflanzungsfähige) Individuen hervorbringen, z.B. X0, XXX, XXY, XXXY. Mal völlig unabhängig von der ganzen Transbewegung hast Du auch rein genetisch bereits ein nonbinäres Spektrum.
Und genau das sind sie eben auch, Abweichungen. Von was?
Na, vom Standardzustand, so wie er eben auch unter Biologen allgemein bekannt ist: Beim Menschen gibt es XX und XY als Chromosomenpaar, welches das Geschlecht des jeweiligen Individuums definiert, männlich oder weiblich. Ein anderes gibt es nicht, allenfalls noch "Zwitter", d.h. Menschen, die sowohl männliche wie auch weibliche Geschlechtsmerkmale aufweisen.
Wie auch sonst in der Genetik nicht unüblich, gibt es auch von der Standardform XX/XY Abweichungen.
Diese sollen auch unter keinem Fall irgendwie diskriminiert werden als "unnormal", d.h. als Mensch sind sie genau so zu achten und zu behandeln wie die mit den zwei Standardformen der Chromosomenpaare.
Nur kann man sich eben dummerweise keine solche Kombination herbeiwünschen, egal wie fest man daran glaubt.
Deswegen sehe ich nicht, wie die Behauptung, es gäbe nur zwei Geschlechter beim Menschen irgendwie diskriminierend, beleidigend oder unwahr sein sollte. Es ist schlicht und ergreifend eine biologische Tatsache.
siehe auch z.B.:
https://www.planet-wissen.de/natur/anatomie_des_menschen/vererbung/pwievererbungdesgeschlechts100.html
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31.01.2024 15:36).