Das Urteil gegen den jungen Polen ist aus rechtsstaatlicher Sicht haarsträubend.
Denn tatsächlich konnte man ihm gar nichts nachweisen.
Das Mitführen der "Polenböller" ist da der einzige Tatbestand und der ist so geringfügig, dass hier eine Einstellung des Verfahrens üblich gewesen wäre.
Pfefferspray darf legal mitgeführt werden, Schwimmbrillen und Murmeln sind keine verbotenen Gegenstände. Der junge Mann wurde zudem im Vorfeld präventiv festgesetzt.
Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass das Urteil der Berufung standhalten wird.
Die eigentliche Bestrafung wurde ja durch die achtwöchige Untersuchungshaft bereits vor dem Urteil vollzogen. Derartige Untersuchungshaft würde man sich bei echten Körperverletzern wünschen, bei einem Polenböller ist das jedoch vollständig unverhältnismäßig.
Leider hat sich die Polizei ja nicht an die echten Täter herangetraut, um sie in flagranti festzunehmen, sondern hat sich lieber präventiv im Vorfeld betätigt. Das mag zwar weiteres Unheil verhindert haben, aber die Beweislage wird dadurch entwertet.