Wäre es eigentlich strafbar massenhaft metallbeschichtete Luftballons außerhalb des Sperrbereiches in Windrichtung fliegen zu lassen, welche dann vom Wind über das Gelände getragen werden? Geeignetes Gas läst sich sogar selbst herstellen?
Wäre es eigentlich strafbar massenhaft metallbeschichtete Luftballons außerhalb des Sperrbereiches in Windrichtung fliegen zu lassen, welche dann vom Wind über das Gelände getragen werden? Geeignetes Gas läst sich sogar selbst herstellen?