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  • Pnyx (1)

mehr als 1000 Beiträge seit 01.07.2017

Kriterium

15 Prozent ist natürlich sehr wenig. Nach dem Zweiten Weltkrieg galt in den usa ein Satz von 56 Prozent - gesamtstaatlich, dazu noch die einzelstaatlichen Steuern. Nur ein Beispiel.

Aber gut, es wär ein Anfang, eine Untergrenze. Wenns denn eine wäre... Im Artikel werden einschränkende Bedingungen genannt, nur bei der und der Gewinnquote, nur für den und den Prozentsatz des Gewinns. Dazu kommt die Möglichkeit von Entlastungen an anderer Stelle, da haben sich die Staaten als sehr kreativ erwiesen. Einige sind in den letzten Jahren als unfair verboten worden, wer sie dennoch anbietet, gerät auf dunkle Listen. Kein Problem, erfindet man eben neue. 'Patentbox' ist ein Begriff, der so eine orginelle Entlastungsidee umschreibt. Banaler sind Subventionen, Vorzugsbedingungen beim Landerwerb, steuerliche Sonderzonen aller Art, Dispens bei langwierigen Bewilligungsverfahren, Senkung ökologischer, sozialer Bedingungen usw. Und wenn da nichts mehr geht, dann eben eine Unmenge von Möglichkeiten den Gewinn klein zu rechnen.

An den Willen zum an die Kandarre nehmen der Wirtschaft, zur Wiedereinführung von so etwas wie Fairness könnte man nur glauben, wenn die Belastungsgrundlage objektiviert würde. Sinnvoll wäre eine Steuer auf Energie- und Ressourcenverbrauch, unabhängig von allen übrigen Umständen. Das kann man recht genau berechnen. Und auch die Unterscheidung zwischen Warenproduktion und Dienstleistung, zwischen lokalisiertem und Plattformkapitalismus würde keinen Unterschied machen. Die Steuer fiele da an, wo der Ressourcen-Verbrauch stattfindet. Minimierung würde Steuereinsparung bringen. Und das wäre ja auch legitim, da ökologisch sinnvoll und daher erwünscht.

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