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Avatar von Oschia
  • Oschia

mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.2019

Wenn man Teilhabe dann auch gerechterweise auf 73% korrigierte

(d.s. neben dem Taschengeld, z.b. so Sachen wie die Miete, Warmwasser, Heizung, Krankenverischerung, Müllabfuhr, ...) Von den resultierenden 292 € Taschengeld eines Singles blieben dann, nach Eigenkostenanteil, noch 20 € übrig.

Für die anderen steigen die Preise, allein mit der MWSt auf die zus. 15% Kosten, auf 137 Prozent.

Gerecht, nicht?

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