...und sie dürfen auch ruhig - dem öffentlichen Leben - ein wenig "wehtun" sonst verfehlen sie ihre Wirkung. Das muss unsere Demokratie (Artikel. 9 Absatz. 3 & Art. 8 Grundgesetz) aushalten können.
*Arbeitskampfmassnahmen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.01.2024 09:59).