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Avatar von ClusterOfNodules
  • ClusterOfNodules

mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2011

Freischaffende Kinder sind bislang ausgenommen.

Die dürfen rechtlich abgesichert ihren Lärm veranstalten.

Dürfen die eigentlich dann ein GEMA-geschützes Lied singen, ohne belangt zu werden?

CON.

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