rebzilla schrieb am 28.09.2022 15:44:
Das spielt durchaus in derselben Klasse wie die Versenkung der Lusitania im Ersten Weltkrieg.
Nach Völkerrecht darf gegen Kriegs-Konterbande vorgegangen werden. (Seekriegsblockade für Waffen und Rohstoffe/Halbzeuge die für Rüstungsindustrie genutzt werden kann.) Internationales Seekriegsrecht
Der Abschuss der Lusitania durch deutsche U-Boote wurde damit begründet, dass diese Waffen an Bord gehabt habe. Was ja immerhin sein kann.
Das man in Friedenszeiten mit Marines Rohrleitungen auf fremdem Staatsgebiet zerstört, ist schon eine andere Liga. Landkriegsrecht in Kriegszeiten, in Friedenszeiten besteht ein Recht auf Vergeltung/Retorsion.
Sapere aude.
Sehe ich auch so.