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Re: Wahlbetrug

Toto 1895 schrieb am 29.04.2022 07:50:

Keine Waffenlieferungen in Kriegsgebiete. Wahlplakat der Grünen im September.

Wer wählt sowas?

"Wahlbetrug" ist im Unterschied zum sonstigen Betrug nicht strafbar. So wie auch das "Wahlversprechen" kein einklagbares Versprechen ist.

Die Demokratie, die hier mit viel Gewalteinsatz verteidigt wird, sieht es nicht vor, dass der gewählte Angeordnete auf den Wählerwillen verpflichtet ist. Das ist der Witz an der demokratischen Wahl: sie trennt den Wählerwillen von der Ermächtigung, die der Wähler mit seinem Wahlkreuz ausspricht. Die Regierung ist demokratisch legitimiert, und folglich auch alles, was sie beschließt. Auch wenn das explizit gegen den Wählerwillen geschieht.

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