Ich werd' jetzt den Teufel tun, die drölfzig u.a. hier
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/Restriktive_Massnahmen_Russland/restriktive_massnahmen_russland.html
aufgeführten Ergänzungen, Erweiterungen oder Ausnahmen zu durchforsten, ich finde jedenfalls nur Bojkotte für Abtriebe für die Öl(förder)industrie.
Bis zum Beweis des Gegenteils reicht mir diese Aussage:
"Die sanktionsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die Auslieferung der in Rede stehenden Turbine liegen vor. Kanada hat die nach kanadischen Recht notwendige Ausnahmegenehmigung erteilt. Nach dem EU-Sanktionsrecht ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich.“
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220725-sprecherin-bmwk-zu-den-von-gazprom-export-angekundigten-erneuten-lieferkurzungen-uber-nord-stream-1.html
Your Part; und ja, ich weiß, dass die Kanadier "widerruflich und bedristet" texteten, allerdings sprachen sie auch von "TurbinEN".