1) Betrieb und Wartung der strittigen Gasturbine sind eine international vielschichtige Angelegenheit - die Vertragspartner sind teils in der EU, teils in Großbritannien, teils in Kanada, und teils natürlich in Russland ansässig - unterliegen dem jeweiligen nationalen Recht - und werden für die Einhaltung der Sanktionen der jeweiligen Regierungen in die Pflicht genommen.
2) Es ist also gut möglich - dass eine der beteiligten Firmen, wenn sie nach EU-Recht korrekt handelt, weil dort eine Ausnahme für die Turbine gemacht wurde - dennoch gegen Sanktionen von Kanada oder GB verstößt.
3) Kanada hat mWn lediglich für die EINE Turbine eine Ausnahme für den Transport nach Deutschland gemacht - zudem befristet und widerrufbar. Was mit den weiteren Turbinen, die ebenfalls auf der Wartungskosten stehen, geschehen soll - davon war bisher kein Wort zu lesen. Wie Kanada reagiert, wenn die Turbine tatsächlich nach Russland geliefert wird - völlig unklar.
4) Von der britischen Haltung war bisher ebenfalls nix im Detail zu lesen - und hier besteht ein besonderes Risiko. Falls sich jemand erinnert - ein britisches Gericht war sich nicht zu blöde - die in GB gelagerten Währungsreserven Venezuelas “einzufrieren” und einer einzigen Person zuzusprechen - Juan Guaido, den von aussen gepushten Möchtegernpäsidenten ohne jede demokratische Legitimation.
5) Gazprom muss extrem vorsichtig sein - weder gegen die (verschiedenen) Sanktionsregeln der beteiligten Länder zu verstoßen - noch gegen die bestehenden Verträge mit den beteiligten Firmen.
So mag die Lieferung der reparierten Turbine via Deutschland als pragmatische Lösung erscheinen - aber wenn das in den Verträgen zwischen Siemens Energy und Gazprom nicht so festgeschrieben ist - erlaubt das Siemens Energy eben auch, auf Grund von “Vertragsbruch” von dem Wartungsvertrag zurückzutreten - was einen ganzen Rattenschwanz an weiteren Effekten nach sich zieht.
Vermögen von Gazprom wurde in der EU schon ohne besonderen Grund eingefroren/geraubt - so in Deutschland und in Polen. Die werden also den Teufel tun, und noch mögliche Gründe liefern.
Ein “das geht schon” von deutscher Seite reicht also bei Weitem nicht aus - und Scholz lügt und mit der Behauptung “alles da” wieder mal frech ins Gesicht.
PS: Das Wichtigste - die ganzen einseitigen Sanktionen, mag man sie für gerechtfertigt halten oder nicht - sind nicht von der UN gedeckt, und damit völkerrechtswidrig. Und wenn jetzt per Verordnung einzelne Ausnahmen gemacht werden - können die genauso schnell widerrufen werden. Ich würde da auch etwas Substanzielleres haben wollen, als das Wort eines Witschaftskiminellen (Cum-Ex bzw Wirecard-Scholz) oder eines gelernten Märchenerzählers (Habeck)
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.08.2022 17:53).