So mag die Lieferung der reparierten Turbine via Deutschland als pragmatische Lösung erscheinen - aber wenn das in den Verträgen zwischen Siemens Energy und Gazprom nicht so festgeschrieben ist - erlaubt das Siemens Energy eben auch, auf Grund von “Vertragsbruch” von dem Wartungsvertrag zurückzutreten - was einen ganzen Rattenschwanz an weiteren Effekten nach sich zieht.
Ein Vertag wird nicht dadurch ungültig, dass man ihn bricht. Insbesondere kann man (Siemens Energy) sich nicht selbst von Leistungen entbinden, wenn man selbst den Vertrag bricht (Lieferung via Deutschland)