Die Kaltmiete wird weiterhin erhoben. Nur die Anteile für Gas fallen dann für den Mieter raus. Die Kaltmiete zu kürzen wegen Wohnung kalt weil kein Gas mehr angeliefert wird dürfte höhere Gewalt sein die der Vermieter nicht zu verantworten hat.
Aber interessantes Thema, müsste man sich mal zu einlesen.
Nicht ganz. Mieter können eine Mietminderung vornehmen. Hier wird es unter Umständen eng für Vermieter die noch die Wohnung tilgen. Die Frage ist auch, wer kommt auf für Schäden wegen Schimmelbildung etc.
Sanktionen sind meiner Meinung nicht "höhere Gewalt". Höhere Gewalt wäre Sturmschäden, Überflutungen, AKW wird durch Flugzeugabsturz beschädigt etc. Bei Sanktionen bzw. Embargos weiß man schon im Vorfeld was kommt bzw. was man im Kauf nimmt. Es ist ja bewußt herbei geführt.
https://www.rechtsanwalt-bach.de/mietrecht-leipzig/mietminderung/mietminderung-heizung/
Wenn einzelne Heizkörper ausfallen oder die Räume nicht ausreichend erwärmt werden, liegt im Mietrecht ein Mangel der Mietsache vor, der zur Mietminderung berechtigt. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Einzelfall. Lassen sich einzelne Heizkörper nicht abstellen, liegt ebenfalls ein Mangel vor (LG Bln. 20.11.1980 Az. 61 S 200/80).
Wenn die Beheizbarkeit nicht völlig aufgehoben ist, aber im Wohnzimmer und Schlafzimmer im Erdgeschoss nur noch Temperaturen von 16 °C bis 18 °C erreicht, ist eine Mietminderung von 25% berechtigt (AG Bergheim 24.11.2011 Az. 26 C 526/09).
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.07.2022 13:00).