Die Rechtsprechung betrifft Einzelfälle wo der Grund der Störung auf Hausseite aufgetreten wie defekter Heizkörper defekte Heizung. Ein Ausfall der Gasversorgung durch den Lieferanten wird damit nicht abgedeckt.
Zwischen dem Lieferanten und den Kunden (Vermieter) besteht ein Rechtsverhältnis und zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
Ich denke wir werden in Zukunft dazu eine neue Rechtsprechung hören.