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Avatar von der_kleine_techniker
  • der_kleine_techniker

mehr als 1000 Beiträge seit 23.09.2004

Re: "Preissignale" ist gut, wo kein Gas ist da kann man auch nichts kaufen..

Die Rechtsprechung betrifft Einzelfälle wo der Grund der Störung auf Hausseite aufgetreten wie defekter Heizkörper defekte Heizung. Ein Ausfall der Gasversorgung durch den Lieferanten wird damit nicht abgedeckt.

Zwischen dem Lieferanten und den Kunden (Vermieter) besteht ein Rechtsverhältnis und zwischen dem Vermieter und dem Mieter.

Ich denke wir werden in Zukunft dazu eine neue Rechtsprechung hören.

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