Wenn nun ein Mieter seine Heizung ausschaltet und über den Winter woanders "unterkommt", besteht die Gefahr das die Heizung einfriert/zerstört wird.
Möglicherweise auch die Trink- Abwasserleitungen.
Von einer Verpflichtung zum Heizen habe ich bisher in keinem Mietvertrag etwas gelesen.
Aber so einfach kann es ja nicht sein.
Wie ist das rechtlich ? Gibt es eine Informationspflicht, wäre das mutwillige Zerstörung ?
(Ich gehe davon aus, dass der Mietende eine Etagenheizung in der gemieteten Wohnung hat).
edit:
"Mieter sind nicht verpflichtet zu heizen, müssen jedoch dafür sorgen, dass es dadurch nicht zu Schäden an der Mietsache kommt."
Das betrifft offenbar auch Schimmel.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.06.2022 08:35).