Life.3 schrieb am 12.12.2023 15:34:
Mit den Sanktionen hat der Käufer ja die Lieferungen behindert, dann unterbunden.
Dafür kann es keinen Schadenersatz geben.
Die geprellten Käufer sind Privatunternehmen, die haben keine Sanktionen auferlegt.
Das Problem ist leider, den Schadensersatz in Russland beizutreiben.
Pfänden ist da schwierig, dann fällt man aus dem Fenster oder hat was schlechtes gegessen ;-)
NS* Zerstörung, ein terroristischer eines dritten Staates, ist vom Lieferanten ebenfalls nicht zu verantworten.
Da durch die diese Pipeline nie Gas kam, kann sie nicht für den Lieferausfall verantwortlich sein.