RDaneelOliwaa schrieb am 12.12.2023 19:09:
Und nochmal was zum Nachdenken: Brauchte die Bundesregierung wirklich "Whistleblower", um die Optionen der Russen zu sehen - also auch ohne einen konkreten Plan zu kennen?
Klare Antwort:
Ja.
Denn so eine Verstaatlichung ist ein sehr ernsthafter Eingriff - und wäre ohne konkreten Anlass "auf Verdacht" juristisch eine Schlangengrube mit riesigen Schadensersatzforderungen.
In Rechtsstaaten sidn Verstaatlichungen gegen den Willen kaum möglich. (In Russland ist das anders)