"Im Januar und Februar ohne Hilfen" ist ein dummes Argument.
Der TP-Autor und viele andere wissen offensichtlich nicht, wie Energieverbrauch abgerechnet wird.
Prinzip: Man zahlt auf Basis von Arbeitspreis und Verbrauchsschätzung monatliche Abschläge in immer gleicher Höhe. Dies gilt sowohl für Direktkunden der Energieversorger wie für Mieter, die ihre Energiekosten mit den Mietnebenkosten begleichen.
Einmal pro Jahr wird abgelesen und es gibt eine Rückzahlung oder Nachforderung.
Wenn also ab März eine Gaspreisbremse gilt, könnte man trotzdem die Abschläge spätestens zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt entsprechend anpassen lassen und hätte dann sofort Entlastung.
Die entscheidende Frage ist nicht "was muss man noch machen, um die Verbraucher im Januar und Februar zu entlasten?", sondern "reicht das Paket insgesamt?".
Und die - wenig überraschende - Antwort lautet: Nein, es reicht nicht. Selbst wenn man es schafft, seinen Gasverbrauch auf 80% des Grundbedarfs einzuschränken, zahlt man mit Gaspreisbremse dafür immer noch doppelt so viel pro kWh wie vor der Krise. Macht insgesamt eine Preiserhöhung um 60%, das können sich viele nicht leisten, ohne am Essen zu sparen.