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  • Wurgl

mehr als 1000 Beiträge seit 04.12.2000

Re: Nicht zu Ende gedachte Argumente, die das Problem gar nicht berühren

Laut Aussage der Geschäftsführerin meiner Hausverwaltung gibt es eine neue Regelung nach welcher auf Wunsch von Mietern monatlich die Verbrauchkosten abgelesen und angerechnet werden können. Dass diese Ablesung ein wenig kostet und dass diese Ablesung am Ende der Mieter selber zahlen muss, haben die schlauen Köpfe in der Gesetzgebung wohl nicht erkannt. Aber man kann das als Mieter vom Vermieter verlangen. Tolle Sache, oder?

Die Vorauszahlung richtet sich übrigens nach dem Verbrauch der Vorjahre unter Berücksichtigung der Preissteigerungen. Die monatlichen Abschläge können sich also durchaus auch mitten im Jahr verändern und hier™ bei mir ist das auch so. Wir haben zwar keine Gasheizung, aber dennoch wird ab 1. Oktober ein höherer Abschlag abgebucht (vom Eigentümer, der muss das dann mit seinem Mieter regeln).

Zur Abrechnung selbst: Diese kommt mit Verzögerung. Hier gibt es einen Dienstleister der die Verbrauchszähler (Wasser und Heizung) abliest. Wann abgelesen wird, ist mir nicht ganz klar, die Wärmezähler merken sich die Werte der letzten Periode. Die Abrechnung selbst bekommt die Hausverwaltung irgendwann im Mai/Juni. Dann dauert es noch ein ein enig bis die Hausverwaltung die Zahlen übernommen hat und dann kommen die Forderungen. Also unterm Strich weiß ich im Juli 2023 was ich an Heizung (und Wasser) für 2022 zu zahlen habe bzw. zurückbekomme.

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So wie ich aus einigen wenigen Statements diverser Politiker rausgehört habe, will man den Verbrauch des letzten Jahres der einzelnen Wohnungen als Basis für diese "Bremse" hernehmen. Bei Einfamilienhäusern ist das einfach, die Zahlen hat der Gasversorger. Bei Mehrfamilienhäusern hat der Gasversorger nur den Gesamtverbrauch des Hauses, die Zahlen für einzelne Wohnungen hat die Hausverwaltung und davon gibt es ca. 25.000 Stück wahrscheinlich mit etlichen unterschiedlichen Programmen.

Interessant wird es auch bei denjenigen, die in diesem Jahr die Wohnung gewechselt haben. Was ist bei denen der Vergleichswert? Wenn der Vorbewohner das als Zweitwohnung genutzt hat und damit kaum geheizt hat … bekommt man dann nur für diese Minimalnutzung (und davon 80%) die Bremse oder gibts da einen Schätzwert? im umgekehrten Fall: Wenn davor die Wärmesteuerung über gekipptes Fenster passiert ist, bekommt man dann als relativ sparsamer Mieter für den gesamten Verbrauch die Bremse? Es ist einfach nur verrückt.

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