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Avatar von 9.Account
  • 9.Account, Ernst Mosch

mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.2006

Doch,

du musst nur eine rückwirkende monatliche Eingaben/Ausgaben Aufstellung einreichen, das schließt auch Honnorarverträge mit ein.
Du solltest es allerdings tunlichst vermeiden irgendwelche prognostizierten zukünftigen Einnahmen anzugeben.
Wenn sich aus der Berechnung ergibt das du weniger als dein Grundbedarf verdient hast, stock das Amt diesen rückwirkend (ab Antragstellung) auf.

Habe ich 5 jahre lang bis zur Insolvenzeröffnung gemacht.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.06.2022 18:02).

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