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Avatar von happyjanos
  • happyjanos

mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2015

Gut erklärt. Es fehlt: wie gewählt so geliefert, wenn Michel aufwacht ist es zu

spät.

Was Mutti vorbereitet hat vollendet die Ampel. Ohne Not wir D und großteile in der EU in Sachen Energie auf das Niveau der Drittten Welt gebracht. Die Preise werden mit m.E. fadenscheinigen Argumenten (Schuld sind ein Virus, ein Krieg, das Klima und eine verschwenderische Bevölkerung) in die Höhe getrieben, dass wirklich die gesamte Wirtschaft zusammenbricht und Otto Normalverbraucher sich an Versorgung wie nach einem realen Krieg gewöhnen muß.

Mit dem Gas-Notstand und dem § 24 EnSiG ist der Startschuß erfolgt.

Da nützt auch der Verbraucherfreundliche Zusatz

(2) Die Preisanpassung nach Absatz 1 Satz 1 ist dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Eintritt mitzuteilen und zu begründen. Die Preisanpassung wird frühestens an dem Tag wirksam, der auf den Tag des Zugangs der mit der Begründung versehenen Mitteilung folgt. Bei einer Preisanpassung nach Absatz 1 Satz 1 hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht, das nur unverzüglich nach Zugang der Preisanpassungsmitteilung ausgeübt werden kann. In der Preisanpassungsmitteilung ist auf das Kündigungsrecht nach Satz 3 hinzuweisen

herzlich wenig, die Anbieter sind sich einig.

Aber wir kämpfen ja für eines der demokratischsten Länder in Europa und haben gefälligst unsre Ansprüche und Forderungen an den eigenen Staat zurückzustellen und diesen in diesem Kampf zu unterstützen.

Die Party wird wo anders gefeiert z.B. in den BRICS, den Waffenschieden und Pharmakonzernen.

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