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Avatar von elklynx
  • elklynx

mehr als 1000 Beiträge seit 07.04.2004

H4 bzw. ALG2 ist nicht möglich

Ein ALG-2-Antrag setzt voraus, dass "dein" (einer? ich hab mehrere) Auftraggeber dir ein Formular ausfüllt, indem er "die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit dokumentiert". Viel Spaß beim Versuch, deine Auftraggeber dazu zu bewegen, das zu tun. Das Amt weist natürlich darauf hin, dass die dazu verpflichtet seien - ich habe aber auch keine vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und bin genau dafür Honorarkraft, dass ich das nicht habe. Kurz: Für einen H4-Antrag darfst du erstmal alle Honorarverträge kündigen, weil ja Verträge mit vereinbarter, regelmäßiger Wochenarbeitszeit beim selben Träger nur noch als Anstellung erfolgen sollen - zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit. Wenn ein Honorarvertrag die Kriterien für einen ALG-2-Antrag erfüllt, ist er rechtswidrig, weil es sich um Scheinselbstständigkeit handelt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.06.2022 12:36).

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