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  • nomore

mehr als 1000 Beiträge seit 03.08.2001

Re: NICHT richtig

earl_white schrieb am 28.06.2022 10:06:

HArtzer erhalten den Kinder zuschlag NICHT !

Quelle:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

Zitat:

Voraussetzungen für Kinderzuschlag

Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.

___________

Der Letzte Satz ::: >Wenn sie mit Wohngeld UND Kinderzuschlag ->>>

DAS bedeutet AUTOMATISCH:::: Die bekommen KEIN HARTZ mehr.

_____________

Wie gesagt, dass was Hartzer bekommen ist das SELBE, was andere über die zu vversteuernden 300 Eergie oder eben Kinderzuschlag und anderes

ÜBER DIE STEUERGRUNDFREIBETRÄGE abgewickelt wird.
====================================

IHR seid HARTZER ! Ohne dass Ihr das wisst.
============================

Wird nur anders verbucht. Das ist alles.

Danke für die richtig Stellung.

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