earl_white schrieb am 28.06.2022 10:06:
HArtzer erhalten den Kinder zuschlag NICHT !
Quelle:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauerZitat:
Voraussetzungen für Kinderzuschlag
Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.___________
Der Letzte Satz ::: >Wenn sie mit Wohngeld UND Kinderzuschlag ->>>
DAS bedeutet AUTOMATISCH:::: Die bekommen KEIN HARTZ mehr.
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Wie gesagt, dass was Hartzer bekommen ist das SELBE, was andere über die zu vversteuernden 300 Eergie oder eben Kinderzuschlag und anderes
ÜBER DIE STEUERGRUNDFREIBETRÄGE abgewickelt wird.
====================================IHR seid HARTZER ! Ohne dass Ihr das wisst.
============================Wird nur anders verbucht. Das ist alles.
Danke für die richtig Stellung.