Aktiviert der wohlmeinende Forist nun seinen präfrontalen Cortex, kann besagter Forist durchaus
...:-D
Wenns klappt? man kann aber auch sich informieren und die Einschränkung googeln.
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/
§22 SGB II. Da hat sich nichts dran geändert. Wenn zum Fenster raus geheizt wird, ist es unangemessen.
zu dem Schluss kommen, dass den Hartz-IV-Empfängern nicht mit einer Sanktion gedroht wird, sondern ganz im Gegenteil eine finanzielle Belohnung dafür angeboten wird, weniger zu heizen obwohl das Amt Heizungkosten in (bislang) unbegrenzter Höhe übernehmen muss.
Das ist doch dann nicht richtig, oder?