Hühnervater schrieb am 19.08.2022 12:42:
Quelle? Rechtsgrundlage?
https://www.techem.com/de/de/immobilienservices/verbrauchsinformation#:~:text=Ab%20dem%201.,eine%20Verbrauchs%2D%20oder%20Abrechnungsinformation%20mitteilen.
Ab dem 01.01.2022 besteht für alle fernauslesbaren Zähler die Pflicht der monatlichen Verbrauchsinformation gegenüber Mieterinnen und Mietern.
Du kannst als Mieter von deinem Vermieter oder deinem Stromhändler monatliche Abschlagsinformationen erfragen. Ist stressig, sie müssen aber Auskunft geben.
Wenn ich das richtig verstehe gilt das aber nur für Zähler die remote ausgelesen werden können.