„Ab dem 01.01.2022 besteht für alle fernauslesbaren Zähler die Pflicht der monatlichen Verbrauchsinformation gegenüber Mieterinnen und Mietern.“
Bedeutet, dass sie monatlich liefern müssen.
Die alten Modelle musst du selbst checken.
Der Betriebskostenabrechnung ist der aktuelle Kw/h Preis zu entnehmen.
Wasseruhren im Auge behalten und Heizmengenzähler an den Heizkörpern oder den Armaturen erklären lassen.