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  • DJ Holzbank

mehr als 1000 Beiträge seit 03.09.2011

Re: Revisionist Konicz

Meridien schrieb am 22.06.2019 13:48:

Die Deutschen National-Sozialisten sind dem Überfall der Stalinisten nur zuvorgekommen. Der lächerliche linke Mythos das Stalin ein sanfter Friedensengel war und keinerlei Expansionsabsichten in Richtung Europa hatte ist durch aktuelle Geschichtsforschung komplett widerlegt. Stalin hatte nur ein wenig zulange gezögert und gehofft die Westmächte würden das Reich noch weiter schwächen...

Ihr Nazis schnappt wohl jetzt völlig über und kennt zudem nicht einmal mehr die Schriften eures Führers?
Der Gedanke, neuen "Lebensraum im Osten" zu erobern und zu kolonisieren, taucht bereits in Hitlers "Mein Kampf" an zentraler Stelle auf, also im Jahre 1925. Dass es sich dabei nicht nur um eine Laune des schriftstellernden Kunstmalers handelte wurde spätestens am 3. Februar 1933 klar, als Hitler erstmals als Kanzler eines Minderheitskabinetts vor dem deutschen Generalstab auftrat und seine politischen Ziele ausbreitete.
Hitler behauptete, auf diesem Treffen u.a., "Deutschland" könne nur "durch gross angelegte Siedlungspolitik, die eine Ausweitung des Lebensraumes des deutschen Volkes zur Voraussetzung hat" "gerettet werden".
Weiter: " Ich setze mir die Frist von 6 - 8 Jahren um den Marxismus [in Deutschland] vollständig zu vernichten. Dann wird das Heer fähig sein eine aktive Aussenpolitik zu führen, und das Ziel der Ausweitung des Lebensraumes des deutschen Volkes wird auch mit bewaffneter Hand erreicht werden. Das Ziel wird der Osten sein.
Doch eine Germanisierung der Bevölkerung des annektierten bzw. eroberten Landes ist nicht möglich. Man kann nur Boden germanisieren."
> https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0109_hrw_de.pdf

Am 31. Juli 1940, also einen Monat nach dem Sieg über Frankreich, befahl Hitler die Planung für den Angriff auf die Sowjetunion.

Das alles ist jedem ernsthaften deutschen und nichtdeutschen Historiker bekannt, auch wenn es für die Spatzenhirne der heutigen Neo-Nazis womöglich eine Neuigkeit darstellen sollte.

Außerdem erinnere ich Sie noch einmal an die Gesetzeslage.

§ 130 Volksverhetzung
4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.06.2019 14:48).

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