pewoo schrieb am 19.11.2023 13:31:
T. McKenna schrieb am 19.11.2023 01:28:
Genau wie die UN ist der IStGH in seiner Handlungsmacht komplett beschränkt und daher sinnfrei.
Das sah Milošević vermutlich anders 😉
Auch erstaunlich, dass sich Putin seit der Anklage praktische nicht mehr ins Ausland wagt...
Das ist zwar gut und schön, aber solange der IStGH auffällig nur gegen Länder/Personen außerhalb des Westens ermittelt, bleibt er ein Papiertiger.
Oder wie würdest Du das BVerfG einschätzen, wenn z. B. von bestimmten Parteien verabschiedete Gesetze nicht gekippt würden, egal wie verfassungswidrig?