klaudie schrieb am 18.11.2023 20:06:
PippiLangstrumpf schrieb am 18.11.2023 19:12:
Wegen Rechtsverstößen bei Notwehr belangt zu werden, ist zwar nicht unmöglich, aber die Hürden dafür liegen sehr, sehr hoch. Und auch völlig zu Recht.
Das Völkerrecht kennt keinen Notwehrparagrafen. Weder für Israel, die Ukraine, noch die Hamas. Gäbe es ihn, dann hätte sich auch die Hamas bei ihren Aktionen auf ihn berufen.
Klar gibt's den. Artikel 51 UN-Charta: Recht zur Selbstverteidigung
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_zur_Selbstverteidigung
Gilt für die Ukraine, Israel, aber natürlich nicht für Russland und Gaza. Russland und Gaza sind die Aggressoren.
Das ist auch der Hintergrund, der Debatten um die Bewertung der Hamas als Terror- und nicht als Befreiungsorganisation. Die völkerrechts- und menschenrechtswidrigen Zustände in Gaza und in der Westbank sollen (zurecht) nicht als Grund für die Massaker anerkannt werden. Zugleich wird damit allerdings auch implizit allen Palästinensern ihr legitimes Recht auf Widerstand gegen die von Israel zu verantwortenden, illegitimen und unhaltbaren Zustände in Gaza und der Westbank abgesprochen sowie das menschenrechtsverachtende Vorgehen Israels legitimiert
Israel hat sich aus Gaza zurückgezogen. Sonst müssten ja nun nicht in Gaza einrücken.
Die Hamas hatten offenbar die Mittel tausende von Raketen zu beschaffen, umfangreiche Tunnel zu graben. Sie hätten diese Mittel mal lieber für den Staatsaufbau eingesetzt.