Ansicht umschalten
Avatar von andimar
  • andimar

mehr als 1000 Beiträge seit 14.06.2004

Re: mutmaßliche Zwangsadoption von Kindern

> Mutmaßlich bedeutet für mich bei meinen Sprachverständnis: Es gibt Vermutungen aber keine Beweise.

Man kann es auch anders lesen:

Da kein Gericht die Schuld festgestellt hat, ist es ein Verdacht.

Auch bei uns wird von "mutmaßlichen Tätern" gesprochen, wenn die Schuld nicht gerichtsfest erwiesen ist.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten