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  • Porcupine17

mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2012

Bei Waffensystemen durchaus üblich

Georg Meier schrieb am 11.01.2019 16:39:

bei jedem Wiederverkauf eines seiner Eisenhaufen wegen der Umbauten auf "geistiges Eigentum" pochen würde, wäre das bestimmt lustig.

Ein sehr seltsames Verständnis von Eigentum und Besitz, was da raus kommt.

Es geht nicht um geistiges Eigenttum. Die Frage ist was im Kaufvertrag drinsteht. Heckler&Koch hat zwar G36 nach Mexiko verkaufen dürfen aber deutsche Regierung erteilte die Erlaubnis nur unter Vorgabe das diese Sturmgewehre nicht in bestimmten Regionen eingesetzt werden. Bekanntlich ermittelt der Staatsanwalt schon länger weil das dann doch passiert ist.

Letztlich geht es darum das einige Staaten/Firmen nicht wollen das bestimmte ihrer Systeme/Technologien an andere Staaten geliefert werden. Also verkaufen sie diese nicht an besagte Staaten. Beispiel: Deutschland verkauft U-Boote an Israel, aber nicht an Taiwan. Damit dies nicht einfach durch einen dazwischen geschalteten Strohmann ausgehebelt wird, z.B. Israel kauft U-Boote von Deutschland und verkauft sie dann gleich gegen einen Aufpreis an Taiwan weiter, gibt es Vertragsklauseln die verbieten die U-Boote ohne Zustimmung Deutschlands weiter zu verkaufen.

Wenn jemand diese Bedingung nicht gefällt muss er halt woanders kaufen.

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