die Befreiung wg. GEWISSENSNOT.
Die gibts nicht - weil laut HR Intendant kann man ja Gewissensnot nicht prüfen. *
Stattdessen soll da ein Mensch doch lieber erst so krank werden das er bei arbeitsunfähigkeit Sozialhilfe bezieht - denn DANN MUSS der Intendant auf Antrag befreien...
Zugegeben - DAS schreibt er NICHT so - denn DANN würde es ihm ja auch dämmern das er mit dem Grundgesetz mal so garnichts anfangen kann.
Sorry - WER JETZT noch nicht rafft das wenn es bei dem BEHÖRDENteil der Landesrundfunkanstalten so "gesetzestreu" zugeht - wie es DANN wohl beim "Programm" aussieht wo der Intendant vollkommen "freidrehen" kann weil die Rundfunkräte lustig drumrumstehen und Beifall klatschen - DEM ist auch nicht mehr zu helfen.
Die deutschen Intendanten werden noch von so einen "schweren Schlag" träumen - wenn sie wegen fortwährender Körperverletzung in der JVA sitzen. Schade wäre es wenn die deutsche Bevölkerung erst wieder mal befreit werden müsste damit dies möglich ist.
Und die Beamten die hackezusammenschlagend Amtshilfe für die Intendanten ausführen und vergessen WEM sie nach Artikel 1 GG zu dienen haben - doch nicht etwa wegen zuviel der öffentlich-rechtlichen Gehirnwäsche?
Defakto sind die Auswirkungen des ÖRR so schlimm das es nur eine Bezeichnung geben kann: Verrat am deutschen Volk.
* wers nicht glaubt - ich habe auch eine Webseite.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.01.2022 11:54).