Natürlich ist es eine Analogie, aber das macht sie noch nicht
unzulässig.
Im Gegenteil. Der Kunstgriff, eigentlich unbeschränkt
vervielfältigbare Dinge (Gedicht, Lied) künstlich zu verknappen,
ermöglichte es dem Urheber, ganz normal am größtenteils
Warenorientierten Handelskreislauf teilzunehmen. Er konnte seine
Bücher verkaufen. Ganz analog zum Schnitzel vom Metzger.
Eigentlich eine genial einfache Lösung für das Problem, wie der Maler
zu seinem Brötchen kommt. Ohne Mäzen, Spenden, umverteilte
GEMA-Gelder oder sonstwas, das von der Willkür Dritter abhängig ist.
Im Zivilrecht gibt es kein Analogieverbot. Im Gegenteil. So hat das
BGB sich z.B. ohne größere Änderungen ewig gehalten, eben weil man
z.B. Onlinebestellungen analog zu den Regeln telefonischer
Bestellungen abwickeln konnte. Man legt fest "x wird genauso
behandelt wie y" und spart sich komplett ein neues regelungsgebiet.
Wobei es allerdings tatsächlich Zeit wird das zu überdenken, denn da
heute das Volumen dieser "virtuell" zu Waren gemachten Güter steigt,
kommen doch langsam die Schwächen zum Vorschein.
Eine neue regelung wird jedoch komplizierter sein als das einfache
"ein Roman ist auch nur ein Schnitzel"-System. Das hat ja mit den
Verwertungsgesellschaften begonnen, die die Stellen geradebiegen
sollten, an dem diese Analogie eben nicht passt oder nicht
durchsetzbar war/ist.
unzulässig.
Im Gegenteil. Der Kunstgriff, eigentlich unbeschränkt
vervielfältigbare Dinge (Gedicht, Lied) künstlich zu verknappen,
ermöglichte es dem Urheber, ganz normal am größtenteils
Warenorientierten Handelskreislauf teilzunehmen. Er konnte seine
Bücher verkaufen. Ganz analog zum Schnitzel vom Metzger.
Eigentlich eine genial einfache Lösung für das Problem, wie der Maler
zu seinem Brötchen kommt. Ohne Mäzen, Spenden, umverteilte
GEMA-Gelder oder sonstwas, das von der Willkür Dritter abhängig ist.
Im Zivilrecht gibt es kein Analogieverbot. Im Gegenteil. So hat das
BGB sich z.B. ohne größere Änderungen ewig gehalten, eben weil man
z.B. Onlinebestellungen analog zu den Regeln telefonischer
Bestellungen abwickeln konnte. Man legt fest "x wird genauso
behandelt wie y" und spart sich komplett ein neues regelungsgebiet.
Wobei es allerdings tatsächlich Zeit wird das zu überdenken, denn da
heute das Volumen dieser "virtuell" zu Waren gemachten Güter steigt,
kommen doch langsam die Schwächen zum Vorschein.
Eine neue regelung wird jedoch komplizierter sein als das einfache
"ein Roman ist auch nur ein Schnitzel"-System. Das hat ja mit den
Verwertungsgesellschaften begonnen, die die Stellen geradebiegen
sollten, an dem diese Analogie eben nicht passt oder nicht
durchsetzbar war/ist.