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Re: So ein Quatsch!!!

Stierkopf schrieb am 13.07.2020 15:01:

Haaaaaaloooo!11elf!

Das Kindergeld wird zu 100 % gegen den H.IV-Anspruch gegengerechnet!
Wie bekloppt ist denn Ihre Supervisorin???

Ja und?

Das Kindergeld wird als Einkommen gerechnet ... zur Erinnerung, meine Rechnung:

Sie bekommen die Kaltmiete bezahlt.
Sie bekommen Heizkosten bezahlt.
Warmwasserzuschlag : 28 Euro
886 Euro Sozialgeld.
778 Regelleistung
618 Euro Kindergeld
+ Nebenleistungen, wie z.B. "Teilhabe", Kindergartenbeitragsübernahme, Essensgeld für die Kinder, Hortbeitragsübernahme usw. in diesem Beispiel also so rund 400 Euro.

-> Nehmen wir 800 Euro Kaltmiete und 100 Euro Heizkosten an.

Damit haben wir dann 2.992,00 Euro NETTO(!), die die Hartzies zur Verfügung haben.

Mein Beispiel:

Es bestünde ein Bedarf von 2.592,00:
Bestehend aus
800 Miete
778 Regelleistung
100 Heizkosten
28 Warmwasser.
Das Kindergeld wird voll angerechnet und daher abgezogen, d.h.
Die Auszahlung beträgt 1.974

Nun verlieren die das Kindergeld ja nicht, es wird ihnen ja ausgezahlt, es wird halt nur der Hartzanspruch, wie gezeigt, gesenkt.

Damit haben sie nach Kindergeld, was von der Familienkasse kommt, nun - welch Wunder - 2592 Euro zur Verfügung.
Auf diese 2592 Euro kommen noch die Rund 400 Euro Zusatzleistungen, wie angegeben für KiTa und Co. und du bist bei meinen 2992 Euro.

Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man einfach mal die Fresse halten - wie man so schön sagt.

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