Tut mir leid, aber so wenig Ahnung wie Sie hier offenbaren, ist schon peinlich. Aber Ihre blühende Fantasie, mit der Sie sich mit minimalen Kenntnissen Ihre eigene Realität schaffen, ist beachtlich.
Um mal zwei Beispiele anzuführen:
Ja, die BfA und die LVAen wurden unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung zusammengefasst, aber mehr auch nicht. Abgesehen davon, dass Sie wohl nicht wissen, dass es nicht nur eine LVA gab, existieren weiterhin mehrere Regionalträger und die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Unbezahlte Überstunden sind übrigens nur bei einem Bruchteil der Angestellten zulässig. Unter die Kategorie Dienste höherer Art fallen regelmäßig nur Angestellte, die deren Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze liegt.