befristete Stelle mit Aussicht auf Verlängerung nach 4 bzw. 5 Jahren. Nebentätigkeiten für Parlamentarier gehören verboten. Wer damit nicht einverstanden ist geht dann eben nur seinen Nebentätigkeiten nach.
befristete Stelle mit Aussicht auf Verlängerung nach 4 bzw. 5 Jahren. Nebentätigkeiten für Parlamentarier gehören verboten. Wer damit nicht einverstanden ist geht dann eben nur seinen Nebentätigkeiten nach.