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Avatar von teqq.at
  • teqq.at

mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2014

Re: Welcher GG-Artikel soll das sein?

Der wird mittlerweile etwas überstrapaziert. Ich finde es geradezu niedlich, einfach in eine generelle Grundvorschrift, die in Folge gesetzlich und judikadiv auszulegen ist einen Anspruch zusammenzuschustern. Und diese Interpretation für andere verbindlich zu posaunen.

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