Ein guter Gedankengang. Allerdings taugen damit unsere beiden Interpretationen nicht mehr dazu, Allgemeingültigkeit zu besitzen. Das wird allerdings oft behauptet, insbesondere bei §1 GG.
Ein guter Gedankengang. Allerdings taugen damit unsere beiden Interpretationen nicht mehr dazu, Allgemeingültigkeit zu besitzen. Das wird allerdings oft behauptet, insbesondere bei §1 GG.